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Hinweise zur verpflichteten Durchführung einer regelmäßigen Datensicherung

Jedes Unternehmen sollte bereits aus betrieblichem Eigeninteresse eine sachgerechte Sicherung seiner Daten sicherstellen. Durch das Bundesdatenschutzgesetz § 9 sind Sie verpflichtet, Ihre Daten vor Zerstörung und Verlust zu schützen, deren ordnungsgemäße Verwendung zu garantieren und Unbefugten nicht zugänglich zu machen. Nach der geltenden Rechtslage hat der Unternehmer zudem auch eine gesetzliche Pflicht, personenbezogene Daten nach dem aktuellen Stand der Technik zu sichern (Vgl. Nr. 7 der Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG).


Haftung
Revisionssichere Aufbewahrung von E-Mails 


Das bedeutet, dass eine regelmäßige Datensicherung aller unternehmensrelevanten Daten dringend anzuraten ist. Das Systemhaus .incotech GmbH empfiehlt dem Unternehmer ausdrücklich, eine tägliche professionelle Datensicherung durchführen zu lassen. Hierzu hat das Systemhaus .incotech GmbH einen praktischen Leitfaden veröffentlicht, in dem die Pflichten des Unternehmers erläutert werden. Rufen Sie uns an, wir lassen Ihnen den Leitfaden gerne zukommen.