NIS2-RICHTLINIE · EU-CYBERSICHERHEITSGESETZ
Ist Ihr Unternehmen schon NIS2-konform?

Seit Oktober 2024 gilt die neue EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit. Tausende Unternehmen in Deutschland sind betroffen – und viele wissen es noch nicht. Betroffen sind nicht nur Großunternehmen: Wer in einem kritischen Sektor tätig ist oder kritische Infrastruktur beliefert, kann unabhängig von der Unternehmensgröße verpflichtet sein. Wir helfen Ihnen, den gesetzlichen Anforderungen sicher zu entsprechen.
Die .incotech GmbH unterstützt Unternehmen in Kassel, Schauenburg und ganz Nordhessen bei der Umsetzung der NIS2-Anforderungen und CyberSicherheit.
Unternehmen ab 50 Mitarbeitern oder 10 Mio. € Jahresumsatz in kritischen Sektoren müssen konkrete technische und organisatorische Maßnahmen nachweisen.
Aber Achtung: Die 50-Mitarbeiter-Grenze gilt nicht pauschal: Unternehmen in kritischen Sektoren wie Energie, Wasser, Gesundheit, Transport oder digitaler Infrastruktur können unabhängig von ihrer Größe betroffen sein. Auch wer kritische Infrastruktur beliefert, wird über die Lieferkettenpflicht erfasst.
Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes.
Was bedeutet NIS2 für Ihr Unternehmen?
Die Richtlinie betrifft nicht nur Großkonzerne – auch viele mittelständische Betriebe fallen unter die neuen Pflichten.
Die Pflicht gilt ab 50 Mitarbeitern – in kritischen Sektoren aber auch schon für kleinste Unternehmen, und indirekt über die Lieferkette.
NIS2 betrifft nicht nur die IT-Abteilung. Die Verantwortung liegt ausdrücklich bei der Geschäftsführung. Wir unterstützen Sie dabei, technische und organisatorische Anforderungen nachvollziehbar und wirtschaftlich umzusetzen.
Risikomanagement
Systematische Bewertung und Absicherung Ihrer IT-Infrastruktur nach gesetzlichen Vorgaben.
Meldepflichten
Sicherheitsvorfälle müssen innerhalb von 24 Stunden an die zuständige Behörde gemeldet werden.
Lieferkettensicherheit
Auch Ihre Zulieferer und Dienstleister müssen die Sicherheitsanforderungen erfüllen.
Schulungspflicht
Geschäftsführung und Mitarbeiter müssen nachweislich in Cybersicherheit geschult werden.
So begleiten wir Sie – Schritt für Schritt
Von der ersten Bestandsaufnahme bis zur dauerhaften Konformität.
Betroffenheitsanalyse
Wir prüfen, ob und in welchem Umfang NIS2 auf Ihr Unternehmen zutrifft.
GAP-Analyse & Schwachstellenbewertung
Wir vergleichen Ihren aktuellen Sicherheitsstand mit den gesetzlichen Anforderungen.
Maßnahmenplan & Umsetzung
Priorisierte, praxisnahe Maßnahmen – technisch und organisatorisch, passend zu Ihrer Infrastruktur.Dokumentation & Nachweis
Wir erstellen die notwendigen Nachweise und Richtlinien für Behörden und Prüfer.
Laufende Betreuung
Mit unseren Managed-Services bleiben wir als Ihr IT-Partner bleiben wir an Ihrer Seite – auch wenn sich die Gesetzeslage weiterentwickelt.
Keine Zeit für lange Bürokratie? Wir übernehmen das für Sie.
Sprechen Sie jetzt mit unseren NIS2-Experten – kostenlos und unverbindlich.


