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NIS2-Beratung in Kassel

Ist Ihr Unternehmen schon NIS2-konform?

NIS2-Beratung für Unternehmen in Kassel und Nordhessen – Analyse, Umsetzung, IT-Sicherheit und Betreuung durch die .incotech GmbH.

Seit dem 6. Dezember 2025 gilt das deutsche NIS2-Umsetzungsgesetz. Betroffene Unternehmen müssen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Cybersicherheit umsetzen, dokumentieren und Sicherheitsvorfälle innerhalb festgelegter Fristen melden.

Die .incotech GmbH unterstützt Unternehmen in Kassel und Nordhessen bei der Prüfung ihrer Betroffenheit, der technischen Bestandsaufnahme und der praktischen Umsetzung erforderlicher Sicherheitsmaßnahmen und CyberSicherheit.

Eine verbindliche rechtliche Einstufung oder Rechtsberatung erfolgt durch entsprechend qualifizierte juristische Berater. Wir übernehmen die technische und organisatorische IT-Sicherheitsberatung.

Unternehmen ab 50 Mitarbeitern oder 10 Mio. € Jahresumsatz in kritischen Sektoren müssen konkrete technische und organisatorische Maßnahmen nachweisen.

Aber Achtung: Die 50-Mitarbeiter-Grenze gilt nicht pauschal: Unternehmen in kritischen Sektoren wie Energie, Wasser, Gesundheit, Transport oder digitaler Infrastruktur können unabhängig von ihrer Größe betroffen sein. Auch wer kritische Infrastruktur beliefert, wird über die Lieferkettenpflicht erfasst.

Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes.

Was bedeutet NIS2 für Ihr Unternehmen?

Die Richtlinie betrifft nicht nur Großkonzerne – auch viele mittelständische Betriebe fallen unter die neuen Pflichten.

Die Pflicht gilt ab 50 Mitarbeitern – in kritischen Sektoren aber auch schon für kleinste Unternehmen, und indirekt über die Lieferkette.

NIS2 betrifft nicht nur die IT-Abteilung. Die Verantwortung liegt ausdrücklich bei der Geschäftsführung. Wir unterstützen Sie dabei, technische und organisatorische Anforderungen nachvollziehbar und wirtschaftlich umzusetzen.

Risikomanagement

Systematische Bewertung und Absicherung Ihrer IT-Infrastruktur nach gesetzlichen Vorgaben.

Meldepflichten

Sicherheitsvorfälle müssen innerhalb von 24 Stunden an die zuständige Behörde gemeldet werden.

Lieferkettensicherheit

Auch Ihre Zulieferer und Dienstleister müssen die Sicherheitsanforderungen erfüllen.

Schulungspflicht

Geschäftsführung und Mitarbeiter müssen nachweislich in Cybersicherheit geschult werden.

So begleiten wir Sie – Schritt für Schritt

Von der ersten Bestandsaufnahme bis zur dauerhaften Konformität.

  1. Betroffenheitsanalyse

    Wir prüfen, ob und in welchem Umfang NIS2 auf Ihr Unternehmen zutrifft.

  2. GAP-Analyse & Schwachstellenbewertung

    Wir vergleichen Ihren aktuellen Sicherheitsstand mit den gesetzlichen Anforderungen.

  3. Maßnahmenplan & Umsetzung
    Priorisierte, praxisnahe Maßnahmen – technisch und organisatorisch, passend zu Ihrer Infrastruktur.

  4. Dokumentation & Nachweis

    Wir erstellen die notwendigen Nachweise und Richtlinien für Behörden und Prüfer.

  5. Laufende Betreuung

    Mit unseren Managed-Services bleiben wir als Ihr IT-Partner bleiben wir an Ihrer Seite – auch wenn sich die Gesetzeslage weiterentwickelt.

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Keine Zeit für lange Bürokratie? Wir übernehmen das für Sie.

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